Viele Bürgerinnen und Bürger in Stadthagen haben es auch schon wahrgenommen: Seit der Inbetriebnahme des Asphalt-Mischwerkes stinkt es in unserer Stadt. Deutlich zu riechen sind sowohl der Asphaltgeruch, der insbesondere beim Beladen der Fahrzeuge austritt, als auch der typische Geruch, der beim Verbrennen von Braunkohle entsteht. Etliche Bürger aus der Steigersiedlung, der Schachtstraße, dem Rebhuhnweg, dem Fasanenweg, aber auch aus St. Annen und dem Villenviertel und sogar aus Nienstädt haben sich bei uns über die unangenehme Gerüche beklagt. Einzelne haben sich auch schon an die Polizei, die Stadt oder das Gewerbeaufsichtsamt gewandt.
Die Gerüche sind insbesondere bei bedecktem Himmel wahrzunehmen. Wenn man nichts riecht, bedeutet dies aber nicht, dass von der Anlage keine Gesundheitsgefahren ausgehen. Denn Quecksilber und die anderen schädlichen Gase, die nahezu ungefiltert aus dem Schornstein austreten, sind zumeist geruchlos. An Tagen mit blauem Himmel dürften die Abgase daher großflächiger verbreitet werden und zum Beispiel auch die Bergkette erreichen.
Der Gestank alleine ist schon schlimm genug und verursacht Unwohlsein. Problematischer ist aber, dass bei der Verbrennung von Braunkohle – wenn auch in kleinsten Mengen – das Nervengift Quecksilber über den Schornstein austritt. Ursächlich hierfür sind die nach unserer Auffassung völlig unzureichenden Filter der Asphalt-Mischanlage, durch die das entstehende Quecksilbergas nahezu ungehindert entweichen kann. Über die Atemwege gelangt es in den Blutkreislauf und lagert sich im Gehirn an. Quecksilber ist für den menschlichen Organismus extrem gefährlich, weil es Nervenschäden und Erkrankungen der Atemwege verursacht und sogar mit Krebserkrankungen in Verbindung gebracht wird.
Diese Gesundheitsgefährdungen könnten auch vermieden werden, wenn anstelle der Braunkohleverbrennung Erdgas verfeuert würde.
Zwar hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt zum Schutz der Nachbarschaft vor Geruchsbelästigungen in der Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung einen Grenzwert festgesetzt . Doch dieser Grenzwert ist eine absolute Farce. Er ist viel zu hoch und zum Schutz der Bevölkerung völlig unzureichend. Mit diesem Grenzwert werden der Bevölkerung nämlich im Jahr insgesamt 876 Stunden (!!) Geruchsbelästigung zugemutet. Das ist schlichtweg unglaublich! Denn dieser Wert bedeutet, dass es beim Betrieb der Anlage letztlich immer stinken darf.
Wir haben uns daher zunächst mit einer Pressemitteilung an die Schaumburger Nachrichten und das Wochenblatt gewandt. Die daraufhin in den SN am 2. Sept. und in dem Wochenblatt am 3. Sept. die nachfolgenden Artikel veröffentlicht haben.