Die Fa. Ahrens plante, auch im Wietzendorfer Industriegebiet Lührsbockel ein Asphaltmischwerk zu errichten. Der Bebauungsplan legt jedoch fest, dass in dem Industriegebiet keine Betriebe zulässig sind, die - wie z. B. ein Asphalt-Mischwerk - eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz benötigen.
Auch im Hinblick auf die vorhandenen Gewerbebetriebe hat sich die Gemeinde Wietzendorf entschieden, den Bebauungsplan nicht zugunsten der Fa. Ahrens zu ändern.
Damit ist der Plan der Fa. Ahrens, in Wietzendorf ein Asphalt-Mischwerk zu bauen, gescheitert.