Die BI ist ganz entschieden gegen eine Erweiterung des Betriebes des Asphalt-Mischwerkes in Stadthagen. In der letzten Sitzung des Beirates 'Asphalt-Mischwerk am Georgschacht' erfuhren wir von den jüngsten Plänen der Fa. Ahrens. Dort hatte Geschäftsführer Karsten Klein erklärt, dass das Firmengelände um das südlich gelegene Waldgrundstück erweitert werden solle.
Im Mittelpunkt der konstruktiven Gespräche der BI mit dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim stand die Begrenzung des Abgasvolumenstroms der Asphaltmischanlage. Weitere Themen waren von der BI beobachtete Verstöße gegen die genehmigten Betriebszeiten und die inzwischen mehr als 200 Beschwerden über Geruchsbelästigungen vom Asphaltmischwerk.
Das Mischwerk wird nach Überzeugung der BI zu früh hochgefahren. Auch wegen zahlreicher Beschwerden über massive Geruchsbelästigungen des Asphaltmischwerkes will die BI erneut beim GAA-Hildesheim vorstellig werden.
Die inzwischen eingegangenen Meldungen zum Geruchskataster haben die Vermutungen der BI bestätigt, dass sich nicht nur Menschen im unmittelbaren Umkreis des Asphaltmischwerks vom Gestank beeinträchtigt fühlen, sondern in einem Radius von mehr als einem Kilometer.
Nach Auffassung des Leiters des Gewerbeaufsichtsamts Hildesheim, Herrn Henke, sollen von dem Werk keine Gesundheitsgefährdungen ausgehen.
BI trifft das Gewerbeaufsichtsamt u. a. wegen der Überwachung der Betriebszeiten.
Außerdem bittet die BI alle Bürgerinnen und Bürger Stadthagens um Unterstützung beim aktuellen Geruchskataster.
Nach Auffassung der BI wirkt das System zur Staubniederschlagung an der Brecher- und Siebanlage für Gleisschotter nicht ausreichend? Außerdem hat sie beobachtet, dass Niederschlagswasser vom Werksgelände fliest .
Die BI hat - wie einstimmig auf der Jahreshauptversammlung beschlossen - die Mitgliedschaft im Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. beantragt.
Am 30. Juli 2015 wurde die BI daraufhin in den Landesverband aufgenommen.
Der Landesverband ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannt und hat die Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen, die gegen umweltrechtliche bzw. naturschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, mit einer Verbandsklage anzufechten. Diese Möglichkeit hat die BI selbst nicht.