Anfang 2016 wurde bekannt, dass die Fa. Ahrens beim Gewerbeaufsichtsamt in Hannover den Antrag gestellt hatte, in Stadthagen jährlich bis zu 30.000 Tonnen gefährlichen Gleisschotter von der Schiene auf LKWs umzuladen. Dieses Material sollte dann zur weiteren Verarbeitung nach Petershagen gefahren werden. Gegen diese Ansiedlung hat sich die dortige Bürgerinitiative “Stoppt den Giftmüll“, mit der wir auch zusammenarbeiteten, erfolgreich gewehrt. Es wurde nämlich der Bebauungsplan so geändert, dass eine Aufbereitung gefährlichen Gleisschotters in Petershagen nicht mehr zulässig war.
Wir hatten uns seinerzeit gegen die Umladung in Stadthagen gewehrt: Unsere Befürchtung war, dass unter anderem auch krebserzeugender und genverändernder Feinstaub bei der Umladung entweichen könnte.
Ende November 2020 haben wir dann auf Nachfrage vom Gewerbeaufsichtsamt in Hannover erfahren, dass der Antrag auf Umschlag von gefährlichem Gleisschotter in Stadthagen von Ahrens zurückgezogen wurde.
Wir können nur hoffen, dass wir damit auf Dauer von dem Umschlag und der Verarbeitung gefährlichen Gleisschotters in Stadthagen verschont bleiben.
Am Freitag, dem 23.10., und am Samstag, dem 24.10.2020, wurde im Stadthäger Asphaltmischwerk fast rund um die Uhr gearbeitet. Der Wind aus Südwesten verteilte den übel riechenden Gestank über die angrenzenden Wohngebiete und die Innenstadt. Dies bestätigen auch die Meldungen zum Geruchskataster der BI.
Das Geruchskataster wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt und der umliegenden Orte genutzt, um ihrem Unmut über die Geruchsbelästigungen Luft zu machen. Aus Gesprächen mit Betroffenen ist bekannt, dass meistens erst eine bestimmte Leidensschwelle überschritten sein muss, bevor jemand sich hinsetzt und eine Meldung schreibt. Die tatsächliche Belästigung durch Gerüche des Asphaltmischwerks dürfte um ein Vielfaches höher sein als die Anzahl der Meldungen ausdrückt.
In einem vom Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim angeforderten Gutachten wurde seinerzeit u. a. bestätigt, dass vom Asphaltmischwerk zeitweise ein intensiver und auch sehr unangenehmer Geruch ausgeht. Die Fa. Ahrens hatte daraufhin verschiedene Maßnahmen zur Minderung der Gerüche aus der Asphaltproduktion angekündigt. So teilte der Geschäftsführer Anthony Gilles der BI im Mai 2018 mit, dass eine komplette Einhausung der Verladestelle projektiert und dortige Wasserdüsen besser platziert werden sollten. Die BI versteht nicht, dass trotz der angekündigten Maßnahmen über die Jahre keine wesentliche Reduzierung der Geruchsbelästigungen eingetreten ist, wie unser Geruchskataster zeigt, und wird weiter auf Verbesserungen dringen.
Als einer der Hauptprofiteure des Streckenabschnitts zwischen Stadthagen und Nienstädt sollte sich nach Auffassung der BI auch die Fa. Ahrens an den notwendigen Kosten für die Sanierung der Bahnlinie beteiligen. Schließlich wird auf dieser Bahnstrecke einiges an Material angeliefert und das im Vergleich zu LKW-Transporten auch erheblich kostengünstiger für Ahrens.
Dazu muss man wissen: Die Bahnstrecke Rinteln-Stadthagen muss auf dem Abschnitt von Stadthagen bis Nienstädt für rund 600.000 € saniert werden. Die Fa. Ahrens bezieht nach eigenen Angaben in den SN vom 11.09.2020 „locker 30.000 Tonnen an Split“ mit der Bahn. Würde die Bahnlinie stillgelegt, müssten mehr als 1.200 Lastwagen pro Jahr das Material heranschaffen, was jährlich zusätzliche Kosten von etwa 180.000 € für die Firma verursachen würde.
Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich bereits heute durch die zahlreichen LKW-Fahrten der Fa. Ahrens belästigt. Daher ist die BI strikt dagegen, dass weitere Anlieferungen von der Schiene auf die Straße verlagert werden. Allerdings erwarten wir, dass sich das Unternehmen angemessen an der Sanierung beteiligt und nicht alles auf den Steuerzahler abgewälzt wird.
Berücksichtigt man Straßenbaumaßnahmen am Georgschacht, die hohen bewilligten EU-Fördergelder sowie die durch zahlreiche Rechtsstreitigkeiten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand anfallenden Kosten, so haben die Steuerzahler nach Auffassung der BI bereits Unsummen zum Vorteil des Unternehmens gezahlt.
Demgegenüber vermuten die BI aufgrund ihrer Recherchen, dass seitens des Unternehmens in den letzten Jahren keine Gewerbesteuern an Stadthagen geflossen sind. Denn die im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlüsse der Fa. Ahrens weisen für Stadthagen von 2015 bis 2017 steigende Fehlbeträge aus, zuletzt von über 1 Million €. Ob sich die Verluste noch weiter erhöht haben, ist nicht bekannt. Denn von der Offenlegung des Jahresabschlusses ist die Fa. Ahrens ab 2018 befreit, nachdem sie in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der Rudolf Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m. b. H. & Co. KG, einbezogen wird. Die BI hätte sich hier mehr Transparenz gewünscht.
Die BI ist der Auffassung, dass für die Fa. Ahrens bereits viel Steuergeld vergeudet worden ist. Daher ist es für sie inakzeptabel, wenn das Unternehmen quasi zum Nulltarif von der Gleissanierung profitiert. Mit der Subventionierung dieses Unternehmens durch den Steuerzahler muss endlich Schluss sein. Die Fa. Ahrens muss sich an den Kosten der Sanierung beteiligen.
Das Umweltministerium in Hannover hat auf unsere Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) in Hildesheim geantwortet und wir freuen uns, dass endlich mit der Aufstellung einer mobilen Abwasserbehandlungsanlage etwas geschehen ist.
Zum Hintergrund: Auf dem Gelände der Fa. Ahrens werden belastete Bitumengemische und belasteter Gleisschotter gelagert und behandelt. Regenwasser kann in dieses Material gelangen und gefährliche Stoffe ausschwemmen. Daher befürchten wir, dass schon über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen belastetes Wasser in den angrenzenden Bach gelangt sein könnte, denn eine Abwasseraufbereitungsanlage gab es bis dato nicht. Auf diesen Zustand hatte die BI das GAA in Hildesheim schon Anfang letzten Jahres hingewiesen und die Behörde zum Einschreiten aufgefordert.
Dass unsere Befürchtungen durchaus berechtigt waren, haben inzwischen Sedimentuntersuchungen im Regenrückhaltebecken bestätigt. Nach den uns vorliegenden Ergebnissen wurden unter anderem PAKs, die als krebserregend eingestuft werden, und Pflanzenschutzmittel festgestellt.
Da sich das Gewerbeaufsichtsamt für unzuständig hielt, obgleich die Behörde die Behandlung des belasteten Materials auf dem Firmengelände genehmigt hatte, hatten wir uns mit einer Fachaufsichtsbeschwerde an das Umweltministerium in Hannover gewandt.
Inzwischen liegt der BI die Antwort des Ministeriums vor. Danach wurde in Abstimmung mit dem Landkreis als unterer Wasserbehörde zunächst als Übergangslösung eine mobile Anlage zur Behandlung des Abwassers am Regenrückhaltebecken in Betrieb genommen. Damit soll die Zeit überbrückt werden, bis zwischen dem Landkreis und der Fa. Ahrens eine dauerhafte Lösung abgestimmt ist und der Landkreis über eine von der Fa. Ahrens zu beantragende Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis entschieden hat.
Laut Umweltministerium wurde der Fa. Ahrens vorsorglich mitgeteilt, dass, wenn der Abstimmungsprozess mit dem Landkreis scheitern sollte, weitere Maßnahmen geplant seien. So könne auch die Annahme von Abfällen durch das Gewerbeaufsichtsamt eingeschränkt werden.
Wir werden die weitere Entwicklung kritisch beobachten.
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Auch in Schleswig-Holstein beklagen sich die Bürger über den von dem dortigen Asphaltmischwerk ausgehenden Dreck, Lärm und Gestank. Daher haben sie die Bürgerinitiative "Bürgerprotest Asphaltmischwerk Wahlstedt" gebildet.
Am 15.06.2020 berichtete der NDR über die Aktivitäten der Bürgerinitiative aus Wahlstedt.
Mit Schreiben vom 27.03.2020 haben wir beim Niedersächsischen Umweltministerium eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim eingelegt. Damit wollen wir erreichen, dass das Ministerium das Gewerbeaufsichtsamt anweist, seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen.
Dem liegt - kurz zusammengefasst - folgender Sachverhalt zugrunde: Die Fa. Ahrens darf aufgrund der vom Gewerbeaufsichtsamt im Jahre 2012 erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung u. a. auch belasteten Gleisschotter lagern und behandeln (bis Zuordnungsrichtwert Z.2). Derartige Stoffe gelten grundsätzlich als wassergefährdend. Regenwasser kann jederzeit in die aufgehaldeten Abfälle eindringen und gefährliche Stoffe eluieren und ausschwämmen. Das mit wassergefährdenden Stoffen angereicherte Schmutzwasser kann über die Niederschlagsentwässerung über das Firmengelände zum Regenklär- und Regenrückhaltebecken fließen, wo es dann versickert oder in einen angrenzenden Graben abfließt.
Dies ist nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und nach weiteren wasserrechtlichen Vorschriften nicht zulässig. Vielmehr muss derartiges Schmutzwasser in einer Abwasserbehandlungsanlage geklärt werden. Eine derartige Anlage ist aber auf dem Firmengelände nicht vorhanden.
Da sich die Behörde bislang weigert, entsprechend tätig zu werden, und außerdem sogar entgegen u. E. eindeutigen landesrechtlichen Regelungen (ZustVO-Wasser) seine Zuständigkeit ablehnt, sahen wir uns zur Fachaufsichtsbeschwerde veranlasst.
Seit 2014 können der BI Geruchsbelästigungen durch das Stadthäger Asphaltmischwerk der Fa. Ahrens gemeldet werden.
Bis Ende 2019 gingen bei der BI 1.064 Geruchsmeldungen ein.
Wenn man berücksichtigt, dass das Schreiben einer Geruchsmeldung mit einem gewissen zeitlichen Aufwand verbunden ist, dann kann man davon ausgehen, dass solche Meldungen nur bei erheblicher Geruchsbelästigung geschrieben werden und die Mehrzahl der Fälle gar nicht gemeldet wird. Aus zahlreichen Gesprächen mit Meldenden ist bekannt, dass meistens erst eine bestimmte Leidensschwelle überschritten sein muss, bevor jemand sich hinsetzt und eine Meldung schreibt. Die tatsächliche Belästigung durch Gerüche des Asphaltmischwerks ist wahrscheinlich um ein Vielfaches höher als es sich in der Zahl 1064 ausdrückt.
In dem nachfolgenden Plan ist durch rote Sternchen verzeichnet, wo sich in Stadthagen und der Umgebung Bürgerinnen und Bürger durch den Gestank des Asphaltmischwerkes belästigt oder sogar gesundheitlich beeinträchtigt fühlten. Die Auswertung zeigt, dass der Gestank nicht nur in der näheren Umgebung des Asphaltmischwerks wahrgenommen wird, sondern sogar über die Stadtgrenzen hinaus.
Die BI hat jede einzelne Geruchsmeldung auf Plausibilität überprüft.
Das heißt, es wurde geprüft, ob die vorherrschende Windrichtung vom Standort der Fa. Ahrens zum Meldenden gegeben war. Außerdem wurden Straßenbaumaßnahmen - insb. Asphaltierungen - in der Nähe des Meldenden berücksichtigt.